Was steht auf der UNESCO-Liste des gefährdeten Welterbes? Es handelt sich um eine Untergruppe von Welterbestätten, die von der UNESCO als ernsthaft bedroht hinsichtlich ihres außergewöhnlichen universellen Wertes eingestuft wurden. Ihr Zweck ist es, „die internationale Gemeinschaft mobilisieren“ um diese Seiten zu unterstützen.
Wie viele Standorte stehen aktuell auf der Gefahrenliste (und warum unterscheiden sich die Quellen)? Ende 2025 führte die UNESCO 53 gefährdete Stätten auf. Andere Quellen nennen möglicherweise 56, da erst kürzlich drei Stätten von der Liste gestrichen wurden – ein Hinweis darauf, dass sich die Liste im Laufe der Zeit ändert.
Wie entscheidet die UNESCO, ob eine Stätte auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt wird? Das Welterbekomitee prüft die vorgelegten Beweise (von Staaten, Experten und aus Berichten) und gleicht sie mit den Kriterien des Übereinkommens ab (unmittelbare oder potenziell schwerwiegende Bedrohungen). Hält das Komitee die Bedrohungen für begründet, stimmt es für die Aufnahme des Welterbes in die Liste der gefährdeten Stätten und verpflichtet das betroffene Land in der Regel zur Vorlage eines Maßnahmenplans.
Was sind die Hauptgefahren, die Websites gefährden? Dazu gehören bewaffnete Konflikte und Kriegsschäden, Klimawandel (Überschwemmungen, Dürren, Korallenbleiche), Übertourismus, Stadtentwicklung, Bergbau- und Infrastrukturprojekte, Umweltverschmutzung, Wilderei, invasive Arten und Vernachlässigung. Viele Gebiete sind von einer Kombination dieser Faktoren betroffen.
Welche Welterbestätten sind derzeit gefährdet? Die vollständige offizielle Liste (53 Stätten) ist auf der Website der UNESCO verfügbar. Sie umfasst beispielsweise Aleppo und Palmyra in Syrien, die Altstadt von Sanaa im Jemen, die Virunga- und Garamba-Nationalparks in der Demokratischen Republik Kongo, das Bamiyan-Tal in Afghanistan sowie Kulturlandschaften wie Roșia Montană (Rumänien). (Eine Übersicht nach Regionen finden Sie oben.)
Können Standorte von der Gefahrenliste gestrichen werden? Wie? Ja. Wenn die UNESCO feststellt, dass die Werte einer Stätte wiederhergestellt oder Bedrohungen abgewendet wurden, kann sie über deren Streichung abstimmen. Beispielsweise wurden die Stätten in Madagaskar, Ägypten und Libyen nach Abschluss von Sanierungsprojekten von der Liste des Weltkulturerbes gestrichen (Stand: 2025). Das Komitee erarbeitet für jede Streichung einen formellen Plan, der häufig auch eine Überwachung nach der Streichung vorsieht.
Welche Orte wurden kürzlich in die Gefahrenliste aufgenommen oder von ihr entfernt? Neu hinzugekommen: 2023 wurden ukrainische Stätten (Sankt-Sophia-Nationalpark Kiew, Lemberg, Odessa) aufgrund von Kriegsschäden in die Liste aufgenommen. Entfernt: 2025 wurden die Regenwälder Madagaskars, der Abu-Mena-Nationalpark in Ägypten und der Ghadames-Nationalpark in Libyen nach Restaurierungsmaßnahmen von der Liste gestrichen. (In den letzten Jahren wurden auch mehrere afrikanische Nationalparks von der Liste genommen.)
Warum werden Venedig, das Great Barrier Reef und Machu Picchu zwar besprochen, stehen aber nicht auf der Liste der gefährdeten Arten? Diese weltberühmten Stätten sind bedroht, doch die UNESCO hat (bisher) festgestellt, dass entweder zugesagte Maßnahmen oder bestehende Schutzvorkehrungen diese Bedrohungen abmildern. So verschob die UNESCO beispielsweise die Aufnahme des Great Barrier Reef in die Liste, nachdem Australien Reformen zugesagt hatte. In Venedig wurde zwar über das Tourismusmanagement diskutiert, die Stätte bleibt aber auf der Hauptliste und wird durch regelmäßige Berichte überwacht. Kurz gesagt: Eine bloße Gefährdung reicht nicht automatisch für die Aufnahme in die Liste des gefährdeten Welterbes aus – die UNESCO verlangt eindeutige Beweise für einen Wertverlust oder das Versagen von Schutzmaßnahmen.
Welche Rolle spielt die UNESCO im Vergleich zu der von nationalen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen? Die nationalen Regierungen tragen die letztendliche Verantwortung für den Schutz ihres Kulturerbes gemäß nationalem Recht. Die UNESCO stellt den Rahmen, die technische Expertise und die Finanzierungsmechanismen (z. B. Welterbefonds, Soforthilfefonds) bereit. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die IUCN/ICOMOS leisten häufig Beiträge zu Forschung, Konservierungskompetenz und Projektmanagement vor Ort. Im Idealfall kooperieren alle drei: Regierungen setzen Pläne um, die UNESCO berät und vermittelt Hilfen, und NGOs mobilisieren Wissenschaft und die Beteiligung der Bevölkerung.
Wie schädigen Konflikte (Kriege) Kulturerbestätten, und was geschieht nach einem Konflikt? Bewaffnete Konflikte können unmittelbare Zerstörung (Beschuss von Gebäuden, Brandstiftung) und indirekte Schäden (Plünderung von Kulturgütern, Unterbrechung der Instandhaltung) verursachen. Nach dem Abklingen der Konflikte kann die UNESCO Missionen entsenden, um die Schäden zu begutachten (wie in Syrien) und den Wiederaufbau zu planen. Die Stätte kann während und nach Kampfhandlungen, wie in Syrien und der Ukraine, auf der Liste des gefährdeten Welterbes stehen, um Mittel für Stabilisierungsmaßnahmen zu erhalten. Der Wiederaufbau erfolgt – sofern die Sicherheitslage dies zulässt – mit internationaler Hilfe. (Ein aktuelles Beispiel sind die Pläne der UNESCO zum Wiederaufbau der durch den Krieg beschädigten Nationalbibliothek der Ukraine in Kiew.)
Wie bedroht der Klimawandel Welterbestätten? Durch den Anstieg des Meeresspiegels (Überflutung von Küstenruinen), heftigere Stürme (Hurrikane, die Dächer alter Kirchen abdecken), Temperaturveränderungen (Korallenbleiche an Riffen), veränderte Niederschlagsmuster (Dürren in Wäldern) und vieles mehr. Die UNESCO-Berichte von 2022 betonten die Auswirkungen des Klimawandels. „beeinträchtigen bereits 34 % aller Standorte negativ“Prognosen zeigen ein zunehmendes Risiko für Atolle und Gletscher. Orte wie Venedig sind vom steigenden Meeresspiegel bedroht, die Galapagosinseln von wärmeren Gewässern. UNESCO-Komitees fordern daher vermehrt Klimaanpassungspläne für gefährdete Gebiete.
Wie wirkt sich Übertourismus auf Welterbestätten aus? Zu viele Besucher können fragile Bauwerke beschädigen, die Umweltverschmutzung erhöhen und die lokale Wirtschaft beeinträchtigen. Die Folge können schmale Wege oder Beschränkungen sein (wie beispielsweise zeitgebundene Tickets in Chichén Itzá, Mexiko). Die UNESCO überwacht den Tourismus zwar nicht direkt, verpflichtet die Länder aber, die Auswirkungen von Besuchern auf das Kulturerbe zu steuern. Reisende tragen eine ethische Verantwortung: Wir sollten die Fallen des Massentourismus meiden und die Regeln beachten (z. B. das Betreten fragiler Ruinen unterlassen). Verantwortungsbewusster Tourismus kann zudem Einnahmen für die Instandhaltung generieren, muss aber sorgfältig geplant und umgesetzt werden.
Inwiefern bedrohen Stadtentwicklung und Immobilienmarkt Standorte? Immobilienbooms können in Pufferzonen um Kulturerbestätten vordringen. Hochhausprojekte (wie in Wien und Kyoto) können historische Ausblicke beeinträchtigen. Selbst in Naturschutzgebieten können nahegelegene Bauvorhaben Wasserläufe oder Wildtiere verdrängen. Die UNESCO prüft Großprojekte in der Nähe von Kulturerbestätten: Staaten sind verpflichtet, dem Komitee alle Bauvorhaben zu melden, die den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) beeinträchtigen könnten. Auch lokales Engagement ist wichtig: In mehreren Ländern haben Gemeinden erfolgreich gerichtlich gegen schädliche Bauvorhaben in Schutzgebieten vorgegangen.
Kann eine Stätte ihren Welterbestatus vollständig verlieren? Ja. Wenn der einzigartige universelle Wert (OUV) eines Ortes unwiederbringlich verloren geht, kann das Komitee ihn sowohl von der Liste gefährdeter Stätten als auch von der Welterbeliste streichen. Dies geschah 2009 im Elbtal bei Dresden (Deutschland) nach dem Bau zahlreicher Staudämme und 2007 im Arabischen Oryx-Schutzgebiet im Oman. Die Streichung von der Welterbeliste ist selten und gilt als letztes Mittel. Normalerweise dient die Liste gefährdeter Stätten als Frühwarnsystem, um einen dauerhaften Verlust zu verhindern.
Wie können Reisende gefährdete Welterbestätten ethisch vertretbar besuchen (was man tun und lassen sollte)? Machen Sie Ihre Hausaufgaben – informieren Sie sich über die Regeln und Denkmalschutzbestimmungen vor Ort. Engagieren Sie lokale Führer und beachten Sie alle Hinweisschilder (z. B. Klettern und Berühren von Bauwerken verboten). Bleiben Sie auf den markierten Wegen, um die Vegetation und Artefakte nicht zu beschädigen. Vermeiden Sie Abfall (nehmen Sie Ihren Müll wieder mit) und unterstützen Sie die lokale Wirtschaft (essen Sie regionale Produkte, nutzen Sie lokale Handwerksbetriebe) anstatt importierter Reiseketten. Kaufen Sie keine geplünderten Artefakte oder Elfenbein. In Konfliktgebieten befolgen Sie die offiziellen Empfehlungen – ein Besuch ohne Genehmigung ist oft illegal oder lebensgefährlich. Teilen Sie in den sozialen Medien Informationen statt Selfies; machen Sie auf den Denkmalschutz aufmerksam. Behandeln Sie UNESCO-Welterbestätten im Grunde wie Ihr eigenes Erbe: mit großem Respekt und schonen Sie Ihre Spuren.
Wie können Menschen spenden oder Naturschutzprojekte unterstützen? Die Website des UNESCO-Welterbes bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung, darunter Spenden an den Welterbefonds oder das Unterzeichnen von Petitionen für Soforthilfe. Viele Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kulturerbes nehmen steuerlich absetzbare Spenden für standortspezifische Projekte entgegen. Die Kampagne „Save Virunga“ sammelt beispielsweise Geld für Parkwächter, während der World Monuments Fund Restaurierungsarbeiten an verschiedenen Welterbestätten unterstützt. Die UNESCO stellt Kontaktinformationen für die UNESCO-Kommissionen der einzelnen Vertragsstaaten und die zuständigen Behörden bereit – eine direkte Kontaktaufnahme, um nach Unterstützungsmöglichkeiten zu fragen, ist oft zielführend. Wir empfehlen, an etablierte Naturschutzorganisationen (IUCN, Global Heritage Fund, lokale Stiftungen) zu spenden, anstatt an unüberprüfte Spendenaufrufe zweifelhafter Herkunft wie „Rettet (X)“.
Welche Restaurierungsmethoden werden angewendet, um beschädigtes Kulturerbe zu retten? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gängige Methoden sind: Stabilisierung (z. B. Abstützen einer bröckelnden Mauer), Wiederaufbau (Wiederaufbau eines zerstörten Bogens unter Verwendung der Originalmaterialien, jedoch nur, wenn die Dokumentation dies zulässt), und digitale Archivierung (3D-Scanning, damit ein exaktes Modell erhalten bleibt, selbst wenn das Original nicht mehr existiert). Restaurierungsteams führen außerdem folgende Maßnahmen durch: UmweltsanierungFür Naturgebiete kann dies die Wiederansiedlung einheimischer Arten oder die Beseitigung von Schadstoffen bedeuten; für städtische Gebiete die Installation von Entwässerungsanlagen oder die Bekämpfung invasiver Pflanzen. In extremen Fällen werden Fragmente des Kulturerbes in Museen gebracht (z. B. werden empfindliche Fresken abgenommen und eingelagert), um einen vollständigen Verlust zu verhindern. Die Denkmalpflege beruht oft auf einer Kombination aus modernster Technik und traditioneller Handwerkskunst (wie dem Wiederaufbau eines mittelalterlichen Holzdachs mit traditionellen Tischlertechniken).
Welcher rechtliche Schutz besteht für Welterbestätten? Das Welterbeübereinkommen selbst ist nicht rechtsverbindlich, wurde aber von den meisten Staaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. So erlassen Staaten beispielsweise häufig Denkmalschutzgesetze, die es verbieten, eine Welterbestätte ohne Genehmigung zu verändern. International kann die Ausweisung als Welterbestätte diplomatischen Druck ausüben: Die dem Übereinkommen beigetretenen Staaten sind verpflichtet, über den Erhalt der Stätten zu berichten. Darüber hinaus sind einige Welterbestätten durch weitere Abkommen geschützt (z. B. das Übereinkommen über Feuchtgebiete, CITES für Wildtiere). In umstrittenen Gebieten (z. B. den Kulturstätten der Krim, den Mosaiken des Gazastreifens) strebt die UNESCO Neutralität an und setzt sich weiterhin für den Schutz des kulturellen Erbes ein. an sichtrotz politischer Streitigkeiten.
Wie überwacht die UNESCO die Stätten? Durch den Prozess der Erfassung des Erhaltungszustands (State of Conservation, SOC) und reaktives Monitoring werden die Vertragsstaaten alle paar Jahre aufgefordert, SOC-Berichte zu bestimmten Stätten einzureichen. Bei Bedarf können Beratungsmissionen entsandt werden. Die UNESCO veröffentlicht alle SOC-Berichte auf ihrer Website. Berichte können von den Vertragsstaaten selbst, von UNESCO-Feldstellen oder von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) initiiert werden, die die UNESCO auf ein Problem aufmerksam machen. Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes werden in jeder Sitzung des UNESCO-Komitees überprüft. Darüber hinaus veröffentlicht die UNESCO jährliche Zusammenfassungen des gefährdeten Welterbes nach Kategorien (z. B. Konflikte, Klima).
Was sind die am stärksten gefährdeten Natur- bzw. Kulturstätten (Beispiele)? Natürlich: Virunga (DR Kongo) – der älteste Nationalpark der Welt, bedroht durch bewaffnete Gruppen und Ölförderung; Everglades (USA) – ausgedehnte Feuchtgebiete, die sich von der Trockenlegung erholen; Tropisches Regenwalderbe Sumatras (Indonesien) – wegen Holzeinschlag und Bränden gelistet. Kulturell: Altstadt von Jerusalem (Staat Palästina) – Risiken durch unregulierte Bebauung; Historisches Zentrum von Wien – Risiko durch moderne Wolkenkratzer; Bamiyan-Tal (Afghanistan) – Stätte zerstörter Buddha-Statuen, die nun durch Instabilität gefährdet sind; Chan Chan (Peru) – fragile Lehmziegelstadt, die von Erdbeben und Erosion bedroht ist.
Wie zuverlässig sind Listen/Reiseführer von Drittanbietern im Vergleich zur UNESCO-Liste? Reiseartikel von Drittanbietern (wie AFAR oder Atlas & Boots) sind meist gut gemeint, können aber veraltet oder selektiv sein. Beispielsweise werden Venedig oder das Great Barrier Reef in manchen Listen fälschlicherweise aufgeführt. Sie sind zwar nützlich, um das Bewusstsein zu schärfen, sollten aber nicht als endgültig angesehen werden. Die offizielle Liste der UNESCO ist die einzig maßgebliche Quelle. Die Wikipedia-Liste dient oft als schnelle Referenz (sie zitiert die UNESCO und Nachrichten), hinkt aber möglicherweise offiziellen Änderungen hinterher. Überprüfen Sie daher jede Liste immer auf der Website der UNESCO.
Wie bedrohen Bergbau, Staudämme und Rohstoffgewinnungsindustrien Standorte? Sie können Lebensräume zerstören oder Landschaften vereinnahmen. Roșia Montană haben wir bereits gesehen. Auch die Kintampo-Wasserfallregion in Ghana war einst durch ein Staudammprojekt bedroht (das aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Kulturerbes schließlich verschoben wurde). In Zentralasien haben Pläne zur Flussumleitung alte Oasen und Siedlungen entlang der Seidenstraße gefährdet. Die UNESCO verlangt in der Regel Umweltverträglichkeitsprüfungen für jedes derartige Projekt in der Nähe von Welterbestätten. Stellt eine Prüfung Schäden fest, kann das Welterbekomitee die Stätte als gefährdet einstufen und warnen.
Welche wirtschaftlichen Folgen hat die Aufnahme in die Gefahrenliste? Die Situation ist gemischt. Negative Medienberichte über den Status „gefährdet“ können den Tourismus zumindest vorübergehend hemmen – beispielsweise meiden Besucher kriegszerstörte Stätten. Regierungen befürchten mitunter wirtschaftliche Folgen einer Aufnahme in die Liste. Andererseits kann die Aufnahme zusätzliche Mittel für das Tourismusmanagement freisetzen. Für von der lokalen Bevölkerung geführte Stätten können Hilfsgelder und Zuschüsse fließen, die sonst nicht verfügbar wären. Insgesamt betont die UNESCO, dass der Status zwar mit einem Stigma behaftet sein kann, aber keine Verurteilung, sondern eine Chance zur Unterstützung darstellt. In vielen Fällen nimmt der umweltfreundliche Tourismus sogar zu, nachdem Wiederaufbauprojekte die Stätte verbessert haben.
Was sind Erfolgsgeschichten – also Standorte, die sich erholt haben? Neben den bereits erwähnten (Galápagos, Everglades, Atsinanana, Rio Plátano) zählen zu den weiteren Erfolgen: Platano-Fluss (Honduras, 2007 von der Liste gestrichen) und Okapi-Wildtierreservat (DR Kongo, wo die Guerillaaktivitäten nachließen und die Stadt um 2023 von der Liste gestrichen wurde). Die spanische Stadt Cádiz Das historische Viertel wurde 2019 von der Liste der gefährdeten Gebiete gestrichen, nachdem alte Häuser saniert worden waren. Lehren aus Erfolgsgeschichten: eine starke lokale Verwaltung (z. B. neue Denkmalschutzgesetze), hohe Investitionen in den Denkmalschutz und internationale Überwachung, um die Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Wie können lokale Gemeinschaften gestärkt werden? Oftmals ist der effektivste Naturschutz die Einbindung der lokalen Bevölkerung. Die UNESCO legt zunehmend Wert auf die Eigenverantwortung der lokalen Gemeinschaften. So wurden beispielsweise im Rahmen von UNESCO-finanzierten Projekten in Tansania Massai-Scouts ausgebildet, um Oldonyo Lesatima (eine heilige Landschaft) vor der Ausbreitung von Buschwerk zu schützen. In Peru betreiben indigene Schamanen den Tourismus an der Stätte Chavín de Huántar und tragen so maßgeblich zu deren Erhalt bei. Fallstudien zeigen, dass Anwohner, die vom kulturellen Erbe profitieren (etwa durch Arbeitsplätze oder Fördergelder), dieses auch verteidigen. Die UNESCO bietet Programme an, um Schulen in die Kulturerbebildung einzubinden und so den Stolz der Gemeinschaft auf die Kultur zu stärken.
Welche Daten und Visualisierungen zeigen die Konzentration gefährdeter Gebiete am besten? Die obige Karte ist ein Beispiel. Die UNESCO bietet auf ihrer Website auch interaktive Diagramme an (z. B. aufgeschlüsselt nach Bedrohungsart und Jahr der Aufnahme in die Liste). Forschende haben Dashboards (mithilfe der UNESCO-API) erstellt, die zeitliche Trends oder Vulnerabilitätsindizes darstellen. Im Allgemeinen ist eine Kombination aus Karten (nach Ländern) und Balkendiagrammen (nach Bedrohungskategorien) am aufschlussreichsten. Wir haben die globale Analyse der UNESCO und die Statistik zum Wasserrisiko von 73 % als Beispiele angeführt.
Wie definiert die UNESCO „Herausragender universeller Wert“ (OUV)? Außergewöhnlicher universeller Wert (OUV) ist das Kernkonzept der UNESCO: Er bedeutet, dass eine Stätte von so außergewöhnlicher Bedeutung ist, dass sie nationale Grenzen überschreitet und für gegenwärtige und zukünftige Generationen von gemeinsamer Wichtigkeit ist. Die Richtlinien des Übereinkommens von 1972 nennen zehn Kriterien für OUV (kulturell i–vi, natürlich vii–x). Eine Stätte wird zum Welterbe erklärt, wenn sie mindestens eines dieser Kriterien erfüllt. Wichtig ist, dass eine Stätte „die Bedingungen der Integrität und/oder Authentizität erfüllen und über ein angemessenes Schutz- und Managementsystem verfügen muss“, um OUV zu besitzen. (Wenn also Bedrohungen die Integrität beeinträchtigen, ist auch der OUV selbst gefährdet.)
Wie können Journalisten UNESCO-Daten anfordern oder Bedrohungen melden? Alle Welterbedaten (Einträge, Komiteebeschlüsse, SOC-Berichte) sind auf whc.unesco.org öffentlich zugänglich. Journalisten können SOC-Berichte (PDFs) und frühere Komiteebeschlüsse herunterladen. Um neue Bedrohungen zu melden, stellt die UNESCO auf der jeweiligen Seite oder im SOC-Formular eine E-Mail-Adresse bereit. Journalisten berufen sich in der Regel auf die UNESCO-Liste der gefährdeten Welterbestätten. (Beispielsweise zitierte Reuters in seinem Bericht über den Ohridsee den UNESCO-Bericht von 2024.) Anfragen zu unveröffentlichten Daten richten Sie bitte an die Pressestelle des UNESCO-Welterbezentrums oder an das Sekretariat in Paris mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Was ist die Geschichte der Gefahrenliste? Die Liste wurde 1978 (neun Jahre nach dem Übereinkommen) erstellt, und die Kasbah von Algier war der erste eingetragene Ort. Anfangs enthielt sie nur wenige Einträge (z. B. Vulkanschäden, Kriegsschäden), wurde aber im Laufe der Zeit erweitert und wegen ihrer politischen Ausrichtung kritisiert. Die Initiative „Neue Visionen“ auf der 40. Sitzung des Welterbekomitees im Jahr 2016 überprüfte die Liste mit neuen Augen, was zur heutigen Betonung positiver Ergebnisse führte. Im Laufe der Jahrzehnte standen insgesamt etwa 55 Stätten auf der Liste (wobei einige wie die Galapagosinseln zeitweise aufgenommen und wieder gestrichen wurden). Eine bemerkenswerte Entwicklung ist die zunehmende Berücksichtigung des Klimawandels: Erst in den 2010er Jahren begann das Komitee, den Klimawandel systematisch in die Entscheidungen über den Status als Welterbestätte einzubeziehen.
Wie können Regierungen bessere Nominierungen vorbereiten, um die Gefährdung von Stätten zu vermeiden? Bevor eine Stätte in die Welterbeliste aufgenommen wird, prüfen die UNESCO-Beratungsgremien (IUCN/ICOMOS) den Antrag. Werden in einem Vorschlag bekannte, nicht berücksichtigte Gefahren (wie geplante Autobahnen) aufgezeigt, kann das Komitee die Aufnahme verzögern. Regierungen können dies vermeiden, indem sie im Vorfeld gründliche Folgenabschätzungen durchführen und Managementpläne erstellen. Für bereits eingetragene Stätten ist ein solides Management entscheidend: Pufferzonen, lokale Rechtsschutzmaßnahmen und Kontrollen für nachhaltigen Tourismus. Die UNESCO veröffentlicht Leitlinien zu bewährten Verfahren; viele Länder stellen mittlerweile Welterbekoordinatoren ein, um den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) in die nationale Planung zu integrieren. Kurz gesagt: Vorausschauende Planung kann oft verhindern, dass eine Stätte überhaupt erst in die Gefahrenzone gerät.