Die Geheimnisse des antiken Alexandria erkunden
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Von Wüsten und Korallenriffen über Kriegsgebiete bis hin zu Regenwäldern – die UNESCO-Liste des gefährdeten Welterbes hebt Stätten hervor, deren außergewöhnlicher universeller Wert bedroht ist. Laut UNESCO-Berichten stehen 2025 53 Stätten auf der Liste (einige externe Quellen nennen aufgrund kürzlich erfolgter Streichungen noch 56). Die Liste soll die internationale Gemeinschaft über die Gefährdung des jeweiligen Welterbes informieren und Gegenmaßnahmen anstoßen. Diese Reise verknüpft offizielle Daten, Expertenanalysen und persönliche Berichte, um zu erklären, warum diese Schätze (von den Ruinen Aleppos bis zu den Everglades) gefährdet sind, wie die UNESCO und lokale Partner reagieren und wie Leser – ob Reisende, Wissenschaftler oder engagierte Bürger – helfen können. Wir beleuchten ikonische Beispiele (z. B. das Great Barrier Reef, Venedig, Machu Picchu), um zu verdeutlichen, warum einige berühmte Stätten nicht auf der offiziellen Liste stehen, und zeigen, wie andere Stätten gerettet oder restauriert wurden. Wie UNESCO-Generaldirektorin Audrey Azoulay es ausdrückte: „Wenn Stätten von der Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen werden, ist das ein großer Sieg für alle“ – ein hart erkämpfter Triumph, der durch Wissenschaft, Finanzierung und die Fürsorge der Gemeinschaft ermöglicht wurde.
Kurz gesagt: Laut UNESCO-Welterbezentrum gelten derzeit 53 Stätten als gefährdet. (Internationale Medien nennen oft 56, da erst kürzlich drei afrikanische Stätten von der Liste gestrichen wurden, was die Dynamik der Liste verdeutlicht.) Die Gefährdungsliste unterscheidet sich von der Hauptliste des Welterbes: Jede Stätte auf der Gefährdungsliste ist aufgrund ihres herausragenden Wertes bereits eingetragen, gilt aber als nachweislich bedroht. Die Hauptliste des Welterbes hingegen erfasst lediglich Stätten von außergewöhnlicher kultureller oder natürlicher Bedeutung. Die Aufnahme in die Gefährdungsliste führt nicht zum Verlust des Welterbestatus – sie ermöglicht vielmehr den Zugriff auf Soforthilfe. Die UNESCO-Regeln erlauben dem Komitee ausdrücklich, jeder als gefährdet eingestuften Stätte „sofortige Unterstützung aus dem Welterbefonds“ zuzuweisen. Durch die Aufnahme in die Liste können somit schnell Experten und Finanzmittel mobilisiert werden.
Die Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes erstrecken sich über alle Regionen, von Mali und Madagaskar bis Syrien und den Vereinigten Staaten. Viele Probleme sind dort zu beobachten: bewaffnete Konflikte, unkontrollierte Entwicklung, Umweltverschmutzung, Klimawandel, Artensterben und der Druck des Tourismus. Die UNESCO warnt, dass bewaffnete Konflikte, Erdbeben, Umweltverschmutzung, Wilderei, unkontrollierte Urbanisierung und Tourismus weltweit „große Probleme“ für das Welterbe darstellen. Eine aktuelle Analyse unterstreicht das Ausmaß des Klimarisikos: Fast 73 % der UNESCO-Welterbestätten sind stark durch wasserbedingte Gefahren wie Überschwemmungen, Dürren oder den Anstieg des Meeresspiegels bedroht. Wie wir sehen werden, gehören zu den am stärksten gefährdeten Orten Syriens antike Städte, afrikanische Regenwälder und Wildparks, bedrohte Feuchtgebiete wie die Everglades und historische Städte, die durch Bergbau oder Großprojekte gefährdet sind.
Trotz dieses ernüchternden Bildes ist die Geschichte nicht nur von Verlusten geprägt. In den letzten Jahrzehnten haben sich einige Gebiete tatsächlich so weit erholt, dass sie von der Liste gestrichen werden konnten – seltene, aber bemerkenswerte Erfolge. So waren beispielsweise die Galapagos-Inseln (Ecuador) von invasiven Arten und Entwicklungsdruck betroffen, wurden aber 2010 offiziell von der Liste gefährdeter Gebiete gestrichen. Ebenso wurde der Everglades-Nationalpark (USA), der lange durch Missmanagement der Wasserressourcen geschädigt war, 2007 nach umfangreichen Investitionen in die Wiederherstellung von der Liste genommen. Und erst in diesem Jahr gab die UNESCO bekannt, dass sich die Regenwälder von Atsinanana in Madagaskar so gut erholt haben (63 % der verlorenen Waldfläche wurden wiederhergestellt), dass das Gebiet nicht mehr gefährdet ist. Diese Erfolge zeigen, dass sich mit nachhaltigen Anstrengungen – durch Wissenschaft, Politik und Finanzierung – selbst schwerwiegende Einstufungen rückgängig machen lassen. Dieser Leitfaden wird auch diese Geschichten detailliert beschreiben.
Insgesamt erfahren die Leser, was die Gefahrenliste umfasst und was nicht, warum das UNESCO-Komitee Stätten hinzufügt oder streicht, welche Bedrohungen es für das Kultur- und Naturerbe gibt und welche Fallstudien vorliegen, wie Verwaltung und Recht zusammenwirken und erhalten praktische Tipps für Besucher, Forscher und Aktivisten. Anhand von Fakten der UNESCO und Berichten aus der Praxis soll dieses komplexe Thema verständlich gemacht werden, sodass Sie sowohl die Dringlichkeit als auch die realen Hoffnungsschimmer erkennen.
Die UNESCO-Liste des gefährdeten Welterbes ist ein offizielles Instrument gemäß dem Übereinkommen von 1972. Die UNESCO beschreibt ihren Zweck darin, die Weltgemeinschaft über „die Bedingungen zu informieren, die die Merkmale bedrohen“, die einer Stätte ihren Welterbestatus verliehen haben. In der Praxis bedeutet dies, dass das Welterbekomitee eine Stätte offiziell als gefährdet erklärt, wenn dokumentierte Bedrohungen bestimmte Kriterien (siehe unten) erfüllen. Wichtig ist, dass die Liste korrigierend und nicht bestrafend wirkt – sie „fördert Korrekturmaßnahmen“ und bietet Raum für Unterstützung.
Stand 2025 führt die UNESCO auf ihrer eigenen Website 53 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes. (Zum Vergleich: Die Wikipedia-Seite zur Liste des gefährdeten Welterbes verzeichnete im April 2024 56 Einträge – die drei zusätzlichen Stätten wurden vor Ende 2024 hinzugefügt und von der UNESCO inzwischen wieder entfernt.) Diese 53 Stätten reichen von alten Städten im Jemen bis zu Parks in Afrika. Sie lassen sich in Kultur-, Natur- und einige gemischte Stätten unterteilen. Auf der offiziellen UNESCO-Website (siehe Link unten) können Sie alle Stätten, ihr Eintragungsjahr und das Datum ihrer Aufnahme in die Liste des gefährdeten Welterbes einsehen.
Die Zählung ist nicht endgültig. Neue Stätten werden bei den jährlichen Komiteesitzungen aufgenommen, während andere nach der Lösung ihrer Probleme ausscheiden. So berichtete die UNESCO beispielsweise 2025, dass sie die Regenwälder von Atsinanana in Madagaskar, Abu Mena in Ägypten und Ghadames in Libyen aufgrund ihrer erfolgreichen Schutzmaßnahmen von der Liste gestrichen hat. Bereits 2007, also vor 2025, wurden die Everglades und der Río Plátano in Honduras von der Liste genommen. Diese Dynamik erklärt, warum Nachrichtenartikel, Reiseportale und sogar Wikipedia je nach Veröffentlichungsdatum leicht unterschiedliche Gesamtzahlen oder „Top-10“-Listen angeben können. Die aktuelle Liste finden Sie stets auf der Website des UNESCO-Welterbezentrums (whc.unesco.org). Beachten Sie außerdem, dass einige Tourismusartikel noch ältere Zahlen verwenden.
Kurz gesagt, die Liste gefährdeter Welterbestätten ist im Grunde eine Krisenliste für bereits eingetragene Stätten. Berühmte Orte wie das Great Barrier Reef oder Venedig sind – zumindest nicht offiziell – nicht darauf verzeichnet. (Diese werden zwar häufig in UNESCO-Dokumenten erwähnt, sind aber bisher nicht auf der Liste gefährdeter Welterbestätten aufgeführt.) Stattdessen enthält die Liste tendenziell weniger bekannte Orte, deren Probleme die unten aufgeführten strengen Kriterien erfüllen. Der Vorteil: Die Aufnahme in die Liste löst Fördermittel aus. Wie die UNESCO erklärt, ermöglicht die Eintragung auf die Liste gefährdeter Welterbestätten „sofortige Unterstützung durch den Welterbefonds“ und signalisiert einen dringenden Hilferuf.
Die UNESCO-Seite listet derzeit 53 gefährdete Stätten auf. Sollten Sie eine andere Zahl sehen (z. B. 56), liegt das daran, dass drei Stätten kürzlich auf der Sitzung des Welterbekomitees 2025 von der Liste gestrichen wurden. So wurden beispielsweise ehemals gefährdete Stätten in der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Senegal in den letzten Jahren nach Schutzmaßnahmen von der Liste genommen. Stand Oktober 2025 beträgt diese dynamische Zählung 53. (Zur Klarstellung: Die Hauptliste des Welterbes umfasst über 1.000 Stätten; die 53 Stätten auf der Liste der gefährdeten Stätten stellen eine kleine Auswahl dar.)
Da Länder oder NGOs mitunter Kandidaten für die Aufnahme in die Liste vorschlagen, können unterschiedliche Daten oder Prioritäten auftreten. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die offiziellen Entscheidungen des Komitees. So stand beispielsweise Stonehenge in Großbritannien 2021 aufgrund eines geplanten Autobahntunnels kurz vor der Aufnahme in die Liste, was aber lediglich eine Warnung und keine offizielle Eintragung darstellte. Die Liste gefährdeter Stätten hingegen basiert auf dokumentierten Bedrohungen des außergewöhnlichen universellen Wertes einer Stätte, wie sie in den UNESCO-Berichten zum Erhaltungszustand (siehe unten) bestätigt werden.
Der Prozess richtet sich nach den UNESCO-Richtlinien und den Beschlüssen des Welterbekomitees. Jeder Vertragsstaat kann beantragen, seine Welterbestätte als gefährdet einstufen zu lassen (in der Regel, um Unterstützung zu erhalten). Ebenso können die Beratungsgremien der UNESCO (ICCROM, IUCN usw.) oder auch betroffene Nichtregierungsorganisationen Informationen liefern, die eine Überprüfung veranlassen. Jedes Jahr legt das Welterbekomitee auf seiner Sitzung Entwürfe für die Aufnahme oder Streichung von Welterbestätten vor. Ein solcher Vorschlag bedarf der Zustimmung des Komitees.
Eine Stätte wird formell in die Liste aufgenommen, wenn sie einer „konkreten und nachgewiesenen unmittelbaren Gefahr“ (z. B. Kriegsschäden oder rascher Verfall) oder einer „potenziellen Gefahr“ durch bekannte Bedrohungen ausgesetzt ist. Das Komitee fordert den Vertragsstaat in der Regel zur Erstellung eines Maßnahmenplans auf. Hält das Komitee die Bedrohungen nach einer gewissen Zeit für beseitigt, kann es die Stätte von der Liste des gefährdeten Welterbes streichen. Die Streichung bedeutet, dass die UNESCO die Werte der Stätte als ausreichend wiederhergestellt ansieht. Bislang wurden nur wenige Stätten auf diese Weise von der Liste gestrichen (siehe die unten aufgeführten Fallstudien).
Wie die UNESCO betont, ist die Aufnahme in die Liste keine Strafe. Ziel ist es, internationale Unterstützung für notwendige Schutzmaßnahmen zu mobilisieren. Tatsächlich begrüßen einige Länder die Aufnahme in die Liste gefährdeter Stätten (und verstehen sie als Hilferuf), während andere sie aus Nationalstolz ablehnen. In jedem Fall besteht das Welterbekomitee darauf, dass für jede Stätte auf der Liste ein finanzierter Rettungsplan vorliegen muss – andernfalls droht ihr die Streichung aus der Welterbeliste.
Die Entscheidung, eine Stätte als „gefährdet“ einzustufen, folgt den expliziten Kriterien der UNESCO. In den Absätzen 179–180 der Durchführungsrichtlinien des Übereinkommens heißt es, dass Gefahren für Kulturgüter „spezifisch und nachgewiesen“ (wie schwere strukturelle Schäden, Verfall oder Verlust der Authentizität) oder „potenziell“ (wie ungenehmigte Bebauung oder die Bedrohung durch bewaffnete Konflikte) sein können. Ähnlich verhält es sich mit Naturstätten: Zu den nachgewiesenen Gefahren zählen katastrophale Bevölkerungsrückgänge oder die Zerstörung von Ökosystemen (z. B. Überflutung durch einen neuen Staudamm), während potenzielle Gefahren beispielsweise Landnutzungsänderungen oder Auswirkungen des Klimawandels sein können.
Entscheidend ist, dass das Welterbekomitee feststellt, dass der Zustand der Stätte mindestens eines dieser Kriterien erfüllt. Ist dies der Fall, verpflichtet das Komitee den Vertragsstaat, „in Absprache mit dem Vertragsstaat ein Programm für Korrekturmaßnahmen zu entwickeln und zu verabschieden“. In der Praxis bedeutet dies, dass Teams (manchmal auch UNESCO-Experten) regelmäßig Missionen zur Stätte durchführen. Sie erstellen einen Bericht zum Erhaltungszustand (State of Conservation, SOC), der in jeder Sitzung des Komitees erörtert wird. Diese SOC-Berichte werden auf der UNESCO-Website öffentlich zugänglich gemacht. Reagiert ein Vertragsstaat nicht, kann das Komitee Fristen setzen oder sogar Sanktionen verhängen; verbessert sich die Situation hingegen, kann die Stätte von der Welterbeliste gestrichen werden.
Der reaktive Überwachungsprozess der UNESCO ist damit verknüpft. Sobald eine Stätte als Welterbe anerkannt wird (oder wenn sie neu gefährdet ist), erwartet das Welterbezentrum jährliche Berichte über ihren Erhaltungszustand. Diese Berichte stammen aus dem jeweiligen Land und können durch Daten Dritter (z. B. von Nichtregierungsorganisationen oder Medien) ergänzt werden. Das Zentrum und die beratenden Gremien (IUCN für Natur, ICCROM für Kultur) prüfen alle Informationen und übermitteln dem Welterbekomitee eine Bewertung. In den Komiteesitzungen werden gefährdete oder unter besonderer Beobachtung stehende Stätten ausführlich besprochen. Die daraus resultierende Komiteeentscheidung – ebenfalls ein öffentliches Dokument – würdigt in der Regel Erfolge, weist auf Mängel hin und verlängert entweder die Gefährdungsliste oder streicht die Stätte von der Liste.
Da die UNESCO keine Regulierungsbehörde mit Durchsetzungsbefugnissen ist, liegt der eigentliche Schutz der Stätten weiterhin in der Verantwortung der nationalen Regierungen. Die Rolle der UNESCO besteht in der Unterstützung: Sie stellt technisches Fachwissen, finanzielle Mittel und globale Sichtbarkeit bereit. Wird beispielsweise eine Stätte durch einen bewaffneten Konflikt zerstört, kann die UNESCO eine Notmission entsenden, über ihren Notfonds für Kulturerbe Spenden sammeln und Nichtregierungsorganisationen koordinieren. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen vor Ort obliegt jedoch den nationalen Gesetzen und Behörden. In Konfliktgebieten bemüht sich die UNESCO um Neutralität; sie arbeitet gegebenenfalls mit provisorischen Behörden oder UN-Friedensmissionen zusammen, um das Kulturerbe während eines Konflikts zu schützen.
Wichtig ist, dass die Stätte aufgrund ihres Gefährdungsstatus automatisch Anspruch auf Soforthilfe hat. Das Welterbekomitee stellt Stätten nach der Eintragung in die Welterbeliste umgehend Mittel aus dem Welterbefonds zur Verfügung. Dieser von den UNESCO-Mitgliedstaaten finanzierte Fonds deckt alles ab, von der Stabilisierung im Notfall bis hin zur Restaurierungsplanung. Seit 2015 verfügt die UNESCO zudem über einen Notfonds für Kulturerbe, der Kulturstätten unterstützt, die durch Krieg oder Naturkatastrophen gefährdet sind. So konnten beispielsweise während des malischen Bürgerkriegs die Manuskripte von Timbuktu gerettet werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufnahme in die Liste des gefährdeten Welterbes – sofern das betroffene Land kooperiert – im Wesentlichen einen direkten Zugang zu UNESCO- und Partnerhilfe ermöglicht.
Die ultimative Bewährungsprobe für die Liste gefährdeter Stätten ist ihre Wirkung. Indem sie die internationale Gemeinschaft alarmiert, kann sie Geber und NGOs für eine Stätte gewinnen. Sie verleiht auch den lokalen Gemeinschaften mehr Gehör; so setzten sich beispielsweise Dorfbewohner in der Nähe des Tempels Koh Ker in Kambodscha für die Aufmerksamkeit der UNESCO ein, indem sie auf den schlechten Zustand der Stätte hinwiesen. Und für Journalisten und Forscher: Die UNESCO veröffentlicht alle Entscheidungen der Komitees und die Berichte der Sicherheitsüberprüfungskommissionen (SOC), sodass der Prozess transparent und nachvollziehbar ist.
Ein letzter rechtlicher Hinweis: Geht der Wert einer Stätte vollständig verloren, kann die UNESCO sie nicht nur von der Liste des gefährdeten Welterbes, sondern auch vollständig aus dem Welterberegister streichen. Dies ist selten vorgekommen – insbesondere im Fall des syrischen Elbtals bei Dresden (gestrichen 2009) und des Schutzgebiets für Arabische Oryxantilopen im Oman (2007). In diesen Fällen bedeutete die irreversible Veränderung, dass die Merkmale, die die Aufnahme in die Liste begründeten, nicht mehr vorhanden waren. Die Streichung von der Liste des gefährdeten Welterbes selbst erfolgt jedoch häufiger, sobald die Bedrohungen beseitigt sind.
Gefährdete Gebiete sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Zur besseren Übersicht gruppieren Experten sie üblicherweise wie folgt:
Jede gefährdete Stätte ist typischerweise einer Kombination der oben genannten Faktoren ausgesetzt. Die Berichte der UNESCO zum Erhaltungszustand benennen für jede einzelne Stätte die jeweils relevante Kombination. Bei der Bewertung aller Einträge auf der Gefährdungsliste erweisen sich Konflikte und Klima als die Hauptursachen. Die Analysen der UNESCO warnen ausdrücklich davor, dass Kriege in Syrien, Libyen und anderswo weit verbreitete Ruinen hinterlassen, während klimabedingte Gefahren mittlerweile die meisten Stätten weltweit bedrohen.
Die gefährdeten Gebiete sind ungleichmäßig verteilt. Laut der Wikipedia-Liste gefährdeter Gebiete (die sich eng an die UNESCO-Daten anlehnt) befinden sich im Jahr 2024 23 Gebiete in den arabischen Staaten, 14 in Afrika, 7 in Europa/Nordamerika, 6 in Lateinamerika und der Karibik sowie 6 in Asien und dem Pazifik. (Hinweis: Klicken Sie auf die eingebettete Karte unten, um die genauen Länder anzuzeigen.) Naturgebiete (Parks, Wälder, Riffe) machen etwa 17 % aller gefährdeten Gebiete aus, der Rest sind Kultur- oder Mischgebiete. Interessanterweise liegen 11 der 16 Naturgebiete auf der Liste in Afrika – ein Hinweis darauf, dass viele dieser afrikanischen Parks von Wilderei und Abholzung bedroht sind. Europa hat vergleichsweise wenige gefährdete Gebiete (viele europäische Kulturerbestätten genießen einen starken Schutz oder es gibt weniger große Wildnisgebiete), aber es handelt sich dabei meist um historische Stadtzentren, die durch Tourismus oder Bebauung gefährdet sind (z. B. der Tower in London, Lemberg und Kiew).
Das Datenportal der UNESCO ermöglicht die Visualisierung von Trends im Zeitverlauf. Daraus geht hervor, dass in den 1990er Jahren viele afrikanische und nahöstliche Stätten (oft aufgrund von Konflikten) in die Liste aufgenommen wurden, während in den 2000er Jahren vermehrt Stätten aus Lateinamerika und Asien (aufgrund von Entwicklungsmaßnahmen oder Naturgefahren) hinzukamen. Seit 2010 wurden auch europäische/eurasische Stätten (z. B. Wien, die Ukraine und die Alpen) sowie mehrere grenzüberschreitende UNESCO-Welterbestätten neu in die Liste aufgenommen. Die Region mit dem größten Nettozuwachs in den letzten Jahren sind die arabischen Staaten, da viele syrische und jemenitische Stätten nach Bürgerkriegen in die Liste aufgenommen wurden.
Eine zugehörige Grafik zeigt, dass von allen in die Welterbeliste eingetragenen Stätten (insgesamt über 1.200) ein kleiner, aber wachsender Anteil als gefährdet eingestuft wird. Wiedereinträge können diesen Anteil jedoch verringern: Im letzten Jahrzehnt ging die Zahl der gefährdeten Stätten leicht zurück, da sich der Zustand einiger Stätten schneller verbesserte, als neue hinzukamen. (Die Zahlen der UNESCO werden jährlich aktualisiert; die vollständige Liste der gefährdeten Stätten kann zur eigenen Analyse von der UNESCO heruntergeladen werden.)
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl bemerkenswerter Stätten auf der offiziellen UNESCO-Liste gefährdeter Stätten, geordnet nach Regionen. Jeder Name ist mit der UNESCO-Seite mit ausführlichen Informationen verlinkt. (Die vollständige offizielle Liste umfasst 53 Einträge (Stand: 2025).)
Diese regionale Tour unterstreicht die Vielfalt: Zu den gefährdeten UNESCO-Welterbestätten gehören nicht nur einige touristische Attraktionen, sondern auch abgelegene Naturschutzgebiete und historische Industrielandschaften. (Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Ländern finden Sie auf der Seite der UNESCO-Gefährdungsliste.)
Die UNESCO-Präsentation ist zwar administrativ, doch Reisende und Forscher wünschen sich oft einen erzählerischen Kontext. Im Folgenden finden Sie kurze regionale Highlights, die diesen gefährdeten Orten eine menschliche Note verleihen. Jede dieser „Touren“ verdeutlicht die notwendige Mischung aus Abenteuer und Vorsicht.
Die Touren durch die einzelnen Regionen stellen menschliche Schicksale in den Vordergrund: Parkwächter, die ihr Leben für den Schutz der Wildtiere riskieren, Dorfbewohner, die illegale Holzfäller fernhalten, Architekten, die über Stadtansichten diskutieren, und Menschen, die sich im Alltag für den Erhalt ihrer Häuser und ihrer Geschichte einsetzen. Diese Erzählstränge verdeutlichen, dass Denkmalschutz letztlich ebenso sehr ein menschliches Unterfangen wie ein bürokratischer Prozess ist.
Aleppo, Syrien: Aleppos Altstadt, eine der ältesten Städte der Welt, war ein UNESCO-Weltkulturerbe und berühmt für ihre Zitadelle, Moscheen und Souks. 2013 wurde die gesamte Altstadt aufgrund der Zerstörungen im Bürgerkrieg auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. UN-Berichte und -Fotografien belegen, dass Artilleriefeuer und gezielte Angriffe große Teile des alten Marktes und der Wohnhäuser zerstörten. Der UNESCO-Bericht zur Lage des Welterbes aus dem Jahr 2023 stellt fest, dass „viele historische Gebäude zerstört oder schwer beschädigt wurden“. Die Erhaltung Aleppos bedeutet nun, Ruinen zu sichern und Dokumente zu digitalisieren. Internationale Teams haben begonnen, die zerstörte Zitadelle zu kartieren und 3D-Scans von Fassaden aus der islamischen Zeit zu speichern. Auf seiner Sitzung 2024 genehmigte das Welterbekomitee einen Plan für den Wiederaufbau Aleppos, der lokale Architekten mit Erfahrung in traditionellen Bauweisen einbezieht. Seit Ende 2025 ermöglichen begrenzte Schutzzonen Wissenschaftlern, Mosaike wieder zusammenzusetzen und Restaurierungsarbeiten zu planen – ein umfassender Wiederaufbau wird jedoch durch den andauernden Konflikt eingeschränkt. Aleppo ist ein Beispiel dafür, wie Konflikte das UNESCO-Welterbe beinahe vollständig auslöschen können und wie die Wiederherstellung selbst von Fragmenten jahrelange Anstrengungen erfordert.
Great Barrier Reef, Australien: Das Great Barrier Reef, das häufig in Debatten um die Gefährdungsliste erwähnt wird, ist ein natürliches Weltnaturerbe, das durch die Erwärmung der Ozeane von katastrophaler Korallenbleiche bedroht ist. Massenhafte Bleichereignisse der letzten Jahrzehnte haben große Korallenbestände vernichtet. Die Berichte des UNESCO-Reaktionsmonitorings (2012–2021) brachten wiederholt „ernsthafte Bedenken“ zum Ausdruck, verzichteten aber darauf, das Riff als gefährdet einzustufen, unter anderem weil die australische Regierung umfangreiche Programme zur Verbesserung der Wasserqualität und Forschungsprojekte zur Korallenregeneration zusagte. Dennoch ist die Geschichte des Riffs lehrreich. Die australische Regierung hat seither in das Monitoring investiert; private Tauchbasen klären Besucher über den Schutz des Riffs auf; und neue Gesetze begrenzen den Abfluss von Abwasser aus neuen Küstenbauprojekten. Im Jahr 2022 stellte die UNESCO fest, dass… 34% Viele Welterbestätten sind bereits vom Klimawandel betroffen, doch das Great Barrier Reef bildet eine Sonderkategorie. Der Fall des Riffs zeigt, wie wissenschaftliche Lobbyarbeit (z. B. durch Meeresbiologen) die UNESCO beeinflussen kann: Das Riff wurde auf eine Beobachtungsliste gesetzt, die Australien zu Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen drängt. Reiseveranstalter fördern nun Klimaschutzmaßnahmen: Reisende, die CO₂-Kompensationen oder Projekte zur Riffrestaurierung unterstützen, können einen Beitrag leisten, doch die zugrundeliegende Bedrohung (die globale Erwärmung) erfordert umfassende politische Veränderungen.
Everglades-Nationalpark, USA: Amerikas größtes subtropisches Wildnisgebiet wurde 1993 nach Hurrikan Andrew und jahrzehntelanger Trockenlegung, die nur noch etwa 50 % seiner Feuchtgebiete intakt ließ, auf die Liste der gefährdeten Arten gesetzt. Hauptbedrohungen waren Wasserumleitung und Verschmutzung. US-Bundes- und Landesbehörden reagierten mit dem Comprehensive Everglades Restoration Plan (CERP) – einem 35-jährigen, milliardenschweren Programm zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserflusses. 2007 befand die UNESCO die Everglades für ausreichend stabilisiert und nahm sie von der Liste. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten das Verschließen von Kanälen, die Entfernung invasiver Arten und die Anlage von Feuchtgebieten zur Filterung von landwirtschaftlichen Abwässern. Die UNESCO lobte in einer Pressemitteilung die „wissenschaftlichen und finanziellen Ressourcen“, die die USA in die Sanierung des Parks investierten. Für Besucher bedeutet dieser Erfolg heute, dass sich der Großteil der Flora und Fauna des Parks erholt hat: Adler, Seekühe und Orchideen sind wieder häufig anzutreffen. Laufende Arbeiten (Beobachtung von Algenblüten, Anpassung an den Meeresspiegelanstieg) zeigen, dass die Wiederherstellung kontinuierlich voranschreitet. Die Everglades zeigen, dass selbst stark geschädigte Naturerbestätten sich durch nachhaltige Finanzierung und politische Kursänderungen (Gesetze zum Schutz des Trinkwassers, veränderte Landnutzung) so weit erholen können, dass sie der Gefahr entkommen.
Virunga- und Kahuzi-Biega-Nationalparks (DRC): In Zentralafrika haben Konflikte und Gesetzlosigkeit Menschenaffen und Elefanten in große Gefahr gebracht. Der Virunga-Nationalpark (Heimat der Berggorillas und Teil des Kongo-Grabenbruchs) wurde 1994 aufgrund von Krieg und Wilderei unter Schutz gestellt. Die UNESCO stellte in ihrer Entscheidung von 1997 ausdrücklich fest, dass der Konflikt in Virunga und den umliegenden Parks zu einem „Zustrom von Flüchtlingen, Abholzung und Wilderei“ geführt hatte. In der Praxis dauerte die Gewalt von Milizen jedoch jahrzehntelang an. Sowohl in Virunga als auch im nahegelegenen Kahuzi-Biega-Nationalpark, einem Schutzgebiet für Schimpansen, ging die Tierwelt Anfang der 2000er-Jahre dramatisch zurück. Internationale Nichtregierungsorganisationen (WWF, …) … Virunga-StiftungSchließlich griffen sie ein. Ihre Strategie kombinierte bewaffnete Parkwächter (zur Abwehr von Milizen) mit Gemeindeprogrammen, die der lokalen Bevölkerung ein Interesse an Tourismus und Agroforstwirtschaft ermöglichten. Wiederholte Berichte des UNESCO-Welterbekomitees würdigen diese Bemühungen: In den 2010er Jahren ging die Wilderei zurück und mindestens eine Gorillapopulation stabilisierte sich. (Dennoch stehen beide weiterhin auf der Liste der gefährdeten Arten, da die allgemeine Instabilität in der Demokratischen Republik Kongo ungelöst bleibt.) Diese Parks verdeutlichen die Gefahren, die mit der Verknüpfung von Biodiversität und Konflikten einhergehen: Man kann Virunga heute nur noch sicher „besuchen“, indem man an streng kontrollierten Gorilla-Trekkingtouren teilnimmt, deren Gebühren lokale Entwicklungsprojekte unterstützen. Sie zeigen auch die entscheidende Rolle von Nichtregierungsorganisationen. Das Virunga-Team hat internationale Aufmerksamkeit erregt; durch die Nutzung von Medien und Prominenten (Filme und Fotografie) konnte es Finanzmittel mobilisieren, die selbst die UNESCO allein nicht hätte aufbringen können.
Bergbaulandschaft Roșia Montană, Rumänien: Ein einzigartiger Fall von Kulturerbe gegen Industrie. Die Goldminen aus der Römerzeit und das mittelalterliche Dorf Roșia Montană wurden 2021 allein aufgrund der drohenden Wiederaufnahme des Tagebaus auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. Die UNESCO begründete dies damit, dass die Wiederaufnahme des großflächigen Goldabbaus archäologische Schichten zerstören würde. Die Stätte ist berühmt für ihre weitläufigen Minenstollen und historischen Holzkirchen. Der umstrittene Hintergrund: Jahrelang verfolgte ein internationaler Bergbaukonzern dort ein Milliardenprojekt, was zu Protesten von Historikern und Einheimischen führte. Die Aufnahme in die Liste der gefährdeten Welterbestätten durch die UNESCO verbot den Bergbau nicht rechtlich (das Unternehmen verklagte Rumänien später auf Grundlage eines Investitionsschutzabkommens), übte aber internationalen Druck aus. Nach dem Stopp des Minenprojekts erarbeitete die UNESCO einen Korrekturplan. Heute arbeiten die rumänischen Behörden mit Experten für Kulturerbe zusammen, um die Stätte zu erfassen und zu erhalten. Zu den angewandten Techniken gehören die detaillierte 3D-Kartierung der Tunnel und die Digitalisierung antiker Inschriften vor Beginn der Ausgrabungen. Die Geschichte von Roșia Montană zeigt, wie Kulturerbeschutz mit wirtschaftlichen Interessen kollidieren kann. Der Erfolg hängt hier allein von rechtlichen und diplomatischen Lösungen außerhalb der UNESCO ab. Dennoch hat allein die Aufnahme in die Liste den lokalen Aktivisten international mehr Gehör verschafft, und die UNESCO leistet Unterstützung bei der Stabilisierung alter Bergwerksschächte.
Sobald ein Gebiet als gefährdet eingestuft wird, arbeiten die UNESCO und ihre internationalen Partner daran, die Situation zu verbessern. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören Finanzierung, technische Unterstützung und formale Aktionspläne.
Erstens, wie bereits erwähnt, ermöglicht die Eintragung in die Welterbeliste die Freigabe von Soforthilfen. Der Welterbefonds (WHF) ist der allgemeine Kulturerbefonds der UNESCO. Wird eine Stätte auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt, stellt das Komitee in der Regel umgehend WHF-Mittel bereit. So stellte die UNESCO beispielsweise nach der Aufnahme von Timbuktu (Mali) in die Liste im Jahr 2012 Soforthilfen zur Verfügung, um die Mauern der Moscheen vor dem Einsturz zu sichern. Neben dem WHF gibt es noch weitere Förderprogramme. Heritage Emergency Fund (Gegründet 2015) speziell für Krisen in Konflikt- oder Katastrophengebieten. Die gesammelten Spenden finanzieren Luftbrücken für Artefakte, Notfallwachen oder spezialisierte Restauratoren. In den jüngsten Konflikten (Irak, Syrien, Ukraine) hat die UNESCO diesen Fonds aktiviert, um Museumssammlungen zu sichern und Satellitenbildanalysen der Schäden durchzuführen.
Zweitens fordert der Ausschuss in der Regel, dass der Vertragsstaat einen Korrektur- oder Notfallplan zur Erhaltung der Schutzgebiete ausarbeitet. Dieser Plan, der gemäß den operativen Leitlinien auch als „Phase II“ bezeichnet wird, muss messbare Maßnahmen zur Bekämpfung jeder Bedrohung detailliert beschreiben. Er beinhaltet häufig zeitliche Verpflichtungen, Gesetzesänderungen oder Infrastrukturprojekte. So forderte die UNESCO nach der Aufnahme des Ohridsees (Nordmazedonien/Albanien) in die Liste des Weltkulturerbes beispielsweise den Bau neuer Kläranlagen und strengere Zonenvorschriften. Für Roșia Montană enthält der UNESCO-Bericht von 2023 Empfehlungen zur Erfassung archäologischer Überreste und zum Stopp neuer Bergbaugenehmigungen.
Die UNESCO nutzt auch ihre Partnerschaften. In Afrika hat sie sich mit dem Afrikanischen Welterbefonds und den UNESCO-Regionalbüros abgestimmt, um Parkwächter und Juristen im Denkmalschutzrecht zu schulen. In Asien hat sie mit … zusammengearbeitet. ICOMOS (das kulturelle Beratungsgremium) und lokale Universitäten arbeiten zusammen, um Optionen für den Naturschutz zu untersuchen (z. B. den Wiederaufbau eingestürzter Tempel in Bamiyan, Afghanistan). Gelegentlich werden auch Pilotprojekte finanziert: Ein Beispiel ist ein von der UNESCO unterstütztes Programm, das in den Wäldern von Atsinanana auf Madagaskar Wildkameras installierte und so ein schnelles Eingreifen gegen illegalen Holzeinschlag ermöglichte. Nach jahrelanger Arbeit erholten sich die Wälder Madagaskars deutlich, was zur Streichung des Gebiets von der Liste des Welterbes führte.
Entscheidend ist, dass jede Streichung von der Liste gefährdeter Arten als Erfolg gewertet wird. Die UNESCO hebt diese Erfolge mit Stolz hervor. Jüngste Beispiele:
– Madagaskar – Das Regenwaldgebiet von Atsinanana wurde 2025 abgeschafft. Die UNESCO berichtete, dass 63 % der zuvor abgeholzten Gebiete unter neuer Bewirtschaftung wieder bewaldet seien und die Lemurenwilderei einen Tiefstand der letzten 10 Jahre erreicht habe.
– Ägypten – Abu Mena (Pilgerstätte des frühen Christentums) wurde 2025 von der Liste gestrichen, nachdem Grundwasserpumpen den Grundwasserspiegel abgesenkt und so strukturelle Einstürze verhindert hatten.
– Libyen – Die Altstadt von Ghadames wurde 2025 von der Liste gestrichen, nachdem lokale Partner die Gebäude und die Infrastruktur restauriert hatten.
– Demokratische Republik Kongo – Bei der Sitzung 2023 wurden Garamba, Okapi und andere Gebiete in der Demokratischen Republik Kongo von der Liste gestrichen, nachdem die Milizen zurückgegangen waren und sich das Parkmanagement verbessert hatte.
– USA/Honduras Wie bereits erwähnt, wurden die Everglades und der Río Plátano im Jahr 2007 nach umfangreichen Maßnahmen zur Ökosystemsanierung von der Liste gestrichen.
Diese Maßnahmen zur Rettung von Kulturgütern weisen Gemeinsamkeiten auf: eine Kombination aus Finanzierung (aus Staatshaushalten oder internationalen Fördermitteln), Stärkung der lokalen Kapazitäten, Durchsetzung des Rechts und Einbindung der lokalen Gemeinschaften. Besonders wichtig ist die in den meisten Fällen bestehende, umfassende Überwachung: Die zuständigen Gremien bestanden auf regelmäßigen Überprüfungen der Wirksamkeit der Maßnahmen. Das Zitat von Azoulay aus dem Jahr 2025 bringt es auf den Punkt: Die Rettung von Stätten aus der Gefahrenzone ist eine „besondere Anstrengung“, aber eine, der sich die UNESCO mit Nachdruck widmet. „Auf der Suche nach… in Afrika“ und auch anderswo mit konkreten Ergebnissen.
Schließlich reichen die Mandate der UNESCO über die Liste der gefährdeten Stätten hinaus. Selbst für Stätten nicht Die reaktive Überwachung und die regelmäßigen Berichte der UNESCO üben Druck auf die Regierungen aus. Venedig und Machu Picchu wurden beispielsweise nie als gefährdete Welterbestätten eingestuft, dennoch hat die UNESCO Verfahren zur Überprüfung der Tourismusbeschränkungen eingeleitet und Warnungen ausgesprochen, die zu Anpassungen der lokalen Politik geführt haben. Ebenso können Journalisten und Wissenschaftler, die eine aufkommende Bedrohung aufdecken – etwa illegale Abholzung an einem potenziellen Welterbeort –, das UNESCO-Welterbezentrum informieren. Die UNESCO kann zwar kein nationales Recht durchsetzen, aber sie kann Pressemitteilungen oder Stellungnahmen veröffentlichen, die die Behörden zum Handeln bewegen, wie beispielsweise die Warnung für den Ohridsee im Jahr 2024.
Moderne Wissenschaft und Technologie sind starke Verbündete für gefährdete Stätten. Zwei Kategorien dominieren:
Weitere Technologien: Von UNDRR zertifizierte GPS-Tracker an bedrohten Elefanten im Garamba-Nationalpark, akustische Sensoren zur Aufdeckung illegaler nächtlicher Abholzung und sogar KI-Modelle zur Vorhersage von Überschwemmungsrisikozonen für mittelalterliche Burgen. Diese Bemühungen zeigen, wie interdisziplinäre Forschung (die Ökologie, Ingenieurwesen und Informatik vereint) heute integraler Bestandteil der Kulturerbearbeit ist. Die UNESCO arbeitet regelmäßig mit wissenschaftlichen Einrichtungen (wie der IUCN oder nationalen Kulturerbelaboren) zusammen, um Innovationen in lokale Aktionspläne umzusetzen.
Die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes ist im Wesentlichen ein freiwilliger internationaler Mechanismus. Die UNESCO kann weder Holzfäller verhaften noch Planer strafrechtlich verfolgen – sie handelt auf der Grundlage völkerrechtlicher Verpflichtungen und des Drucks internationaler Gemeinschaften. Das Schicksal jeder Stätte ist an die Gesetze und die Politik ihres jeweiligen Staates gebunden.
International gesehen ist die Konvention von 1972 kein Gericht, daher kann die UNESCO lediglich Empfehlungen aussprechen. Sobald ein Welterbe jedoch auf der Liste des gefährdeten Welterbes steht, sehen sich Regierungen oft diplomatischem Druck ausgesetzt: Sie müssen der UNESCO jährlich Bericht erstatten und sich vor dem Welterbekomitee verantworten. Versäumnisse beim Schutz können das Ansehen eines Landes beeinträchtigen und zum Verlust des Zugangs zum Welterbefonds oder des guten Willens des Landes führen. In der Praxis setzen die nationalen Kulturministerien die UNESCO-Richtlinien durch nationale Gesetze um. Beispielsweise sind viele afrikanische Nationalparks auf der Liste des gefährdeten Welterbes auch durch nationale Naturschutzgesetze geschützt und erhalten Fördermittel von Organisationen wie der Weltbank oder Nichtregierungsorganisationen – die Rolle der UNESCO beschränkt sich auf Koordination und Interessenvertretung.
Territoriale Streitigkeiten verkomplizieren die Lage zusätzlich. Einige Welterbestätten liegen in umstrittenen Gebieten. So wurde beispielsweise die Geburtskirche in Bethlehem von der UNESCO unter dem Namen „Staat Palästina“ in die Liste aufgenommen, den Russland und einige andere Staaten anerkennen, nicht aber die mit Israel verbündeten Länder. Die UNESCO selbst verfolgt die Tradition, keine Partei zu ergreifen, doch UN-Resolutionen verpflichten sie, Stätten gemäß den Wünschen des antragstellenden Staates in die Liste aufzunehmen. Die kürzlich erfolgte Aufnahme von Stätten in der Ukraine unter ukrainischem Namen, trotz russischer Besetzung, entsprach den Regeln der Konvention, wonach der Vertragsstaat die Stätte eintragen lässt. Im Gegensatz dazu setzte Israel die Zusammenarbeit mit der UNESCO aus, als Jerusalem auf Vorschlag Palästinas in die Liste aufgenommen wurde (ein politischer Streit, der nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNESCO fällt).
Die wichtigste Erkenntnis ist, dass Erfolg oft eine Rechtsreform erfordert. Viele Entscheidungen zur Aufnahme von Welterbestätten in die Liste gefährdeter Welterbestätten enden mit der Aufforderung an Regierungen, strengere Denkmalschutzgesetze zu erlassen oder Umweltauflagen durchzusetzen. Die Entscheidungen des UNESCO-Komitees (die wir oben zitiert haben) enthalten häufig Formulierungen wie „Der Vertragsstaat sollte…“ – diese haben zwar moralisches Gewicht, bieten aber keine Durchsetzungsgarantie. Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft können diese Lücke mitunter schließen: So klagten beispielsweise in Ungarn lokale Aktivisten zum Schutz des Nationalparks Hortobágy (einer Welterbestätte, die durch Wasserumleitung bedroht ist) und beriefen sich dabei auf Verpflichtungen der EU und der UNESCO.
Reisende können Verbündete des bedrohten Kulturerbes sein – aber nur, wenn sie vorsichtig sind. Hier sind einige Richtlinien: – Vorausschauende Forschung: Informieren Sie sich über den aktuellen Status einer Stätte auf der UNESCO-Website oder in glaubwürdigen Nachrichtenquellen. Einige Stätten auf der Gefahrenliste sind aktive Konfliktgebiete oder es gelten Reisewarnungen (z. B. Syrien, Libyen, Teile der Demokratischen Republik Kongo). Sicherheit geht vor: Wenn vor Reisen in ein Land gewarnt wird, reisen Sie nicht dorthin. Offizielle Leitfäden verwenden: Bei einem Besuch einer geschützten Stätte sollten Sie sich stets an zertifizierte lokale Reiseführer und lizenzierte Reiseveranstalter wenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gebühren (und etwaige Spenden) Stiftungen zum Denkmalschutz oder lokalen Gemeinschaften zugutekommen. Fragen Sie nach, ob ein Teil des Ticketpreises die Instandhaltung der Stätte oder die lokale Bevölkerung unterstützt. Auswirkungen minimieren: Befolgen Sie die Prinzipien von „Leave No Trace“. Bleiben Sie auf den markierten Wegen, entfernen Sie keine Artefakte oder natürlichen Gegenstände und vermeiden Sie es, empfindliche Felswände oder Korallen zu berühren. Falls Drohnenflüge oder Fotografie an einem Ort reglementiert sind, halten Sie sich strikt an die Regeln. Überfüllung ist oft das Problem, reisen Sie daher nach Möglichkeit außerhalb der Hauptsaison. Unterstützen Sie die lokale Wirtschaft: Der Kauf von Kunsthandwerk oder Dienstleistungen von Einheimischen, die mit einem Kulturerbe verbunden sind, kann Arbeitsplätze schaffen und so Plünderungen oder illegales Fällen von Bäumen verhindern. Beispielsweise betreiben Gemeinden rund um den Virunga-Nationalpark mittlerweile Gorilla-Lodges und Kunsthandwerksmärkte, deren Erlöse direkt in den Schutz des Parks fließen. Teile die Geschichte: Ethisch verantwortungsbewusste Reisende teilen ihre Erfahrungen oft in den sozialen Medien. Beiträge über verantwortungsvolles Verhalten (z. B. Plastikvermeidung in einem UNESCO-Biosphärenreservat) können andere dazu inspirieren. Darüber hinaus schärft Storytelling das Bewusstsein: Eine Fotostrecke über einen restaurierten Tempel oder eine Parkreinigung kann der Welt zeigen, dass diese Orte wichtig sind.
Kurz gesagt: Reisen zu gefährdeten Welterbestätten können prägend und lehrreich sein – vorausgesetzt, sie erfolgen mit Respekt und dem Bewusstsein, etwas zurückzugeben. Niemand sollte jemals versuchen, sich unbefugt in eine kriegszerstörte Stätte einzuschleichen, und manche Orte (wie Teile des Jemen oder Mali) sind möglicherweise gar nicht zugänglich. Viele andere heißen jedoch Besucher willkommen, die lernen möchten: So können Sie beispielsweise an geführten Touren zu Renaturierungsprojekten in den Everglades oder Flussreinigungsaktionen am Ohridsee teilnehmen. Indem Sie als verantwortungsbewusster Tourist die Bedürfnisse der Stätte recherchieren, verantwortungsvolle Reiseveranstalter auswählen und vielleicht sogar an eine Naturschutzorganisation vor Ort spenden, tragen Sie dazu bei, den Schutz des Welterbes zu einem festen Bestandteil Ihres Reiseerlebnisses zu machen.
Was steht auf der UNESCO-Liste des gefährdeten Welterbes? Es handelt sich um eine Untergruppe von Welterbestätten, die von der UNESCO als ernsthaft bedroht hinsichtlich ihres außergewöhnlichen universellen Wertes eingestuft wurden. Ihr Zweck ist es, „die internationale Gemeinschaft mobilisieren“ um diese Seiten zu unterstützen.
Wie viele Standorte stehen aktuell auf der Gefahrenliste (und warum unterscheiden sich die Quellen)? Ende 2025 führte die UNESCO 53 gefährdete Stätten auf. Andere Quellen nennen möglicherweise 56, da erst kürzlich drei Stätten von der Liste gestrichen wurden – ein Hinweis darauf, dass sich die Liste im Laufe der Zeit ändert.
Wie entscheidet die UNESCO, ob eine Stätte auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt wird? Das Welterbekomitee prüft die vorgelegten Beweise (von Staaten, Experten und aus Berichten) und gleicht sie mit den Kriterien des Übereinkommens ab (unmittelbare oder potenziell schwerwiegende Bedrohungen). Hält das Komitee die Bedrohungen für begründet, stimmt es für die Aufnahme des Welterbes in die Liste der gefährdeten Stätten und verpflichtet das betroffene Land in der Regel zur Vorlage eines Maßnahmenplans.
Was sind die Hauptgefahren, die Websites gefährden? Dazu gehören bewaffnete Konflikte und Kriegsschäden, Klimawandel (Überschwemmungen, Dürren, Korallenbleiche), Übertourismus, Stadtentwicklung, Bergbau- und Infrastrukturprojekte, Umweltverschmutzung, Wilderei, invasive Arten und Vernachlässigung. Viele Gebiete sind von einer Kombination dieser Faktoren betroffen.
Welche Welterbestätten sind derzeit gefährdet? Die vollständige offizielle Liste (53 Stätten) ist auf der Website der UNESCO verfügbar. Sie umfasst beispielsweise Aleppo und Palmyra in Syrien, die Altstadt von Sanaa im Jemen, die Virunga- und Garamba-Nationalparks in der Demokratischen Republik Kongo, das Bamiyan-Tal in Afghanistan sowie Kulturlandschaften wie Roșia Montană (Rumänien). (Eine Übersicht nach Regionen finden Sie oben.)
Können Standorte von der Gefahrenliste gestrichen werden? Wie? Ja. Wenn die UNESCO feststellt, dass die Werte einer Stätte wiederhergestellt oder Bedrohungen abgewendet wurden, kann sie über deren Streichung abstimmen. Beispielsweise wurden die Stätten in Madagaskar, Ägypten und Libyen nach Abschluss von Sanierungsprojekten von der Liste des Weltkulturerbes gestrichen (Stand: 2025). Das Komitee erarbeitet für jede Streichung einen formellen Plan, der häufig auch eine Überwachung nach der Streichung vorsieht.
Welche Orte wurden kürzlich in die Gefahrenliste aufgenommen oder von ihr entfernt? Neu hinzugekommen: 2023 wurden ukrainische Stätten (Sankt-Sophia-Nationalpark Kiew, Lemberg, Odessa) aufgrund von Kriegsschäden in die Liste aufgenommen. Entfernt: 2025 wurden die Regenwälder Madagaskars, der Abu-Mena-Nationalpark in Ägypten und der Ghadames-Nationalpark in Libyen nach Restaurierungsmaßnahmen von der Liste gestrichen. (In den letzten Jahren wurden auch mehrere afrikanische Nationalparks von der Liste genommen.)
Warum werden Venedig, das Great Barrier Reef und Machu Picchu zwar besprochen, stehen aber nicht auf der Liste der gefährdeten Arten? Diese weltberühmten Stätten sind bedroht, doch die UNESCO hat (bisher) festgestellt, dass entweder zugesagte Maßnahmen oder bestehende Schutzvorkehrungen diese Bedrohungen abmildern. So verschob die UNESCO beispielsweise die Aufnahme des Great Barrier Reef in die Liste, nachdem Australien Reformen zugesagt hatte. In Venedig wurde zwar über das Tourismusmanagement diskutiert, die Stätte bleibt aber auf der Hauptliste und wird durch regelmäßige Berichte überwacht. Kurz gesagt: Eine bloße Gefährdung reicht nicht automatisch für die Aufnahme in die Liste des gefährdeten Welterbes aus – die UNESCO verlangt eindeutige Beweise für einen Wertverlust oder das Versagen von Schutzmaßnahmen.
Welche Rolle spielt die UNESCO im Vergleich zu der von nationalen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen? Die nationalen Regierungen tragen die letztendliche Verantwortung für den Schutz ihres Kulturerbes gemäß nationalem Recht. Die UNESCO stellt den Rahmen, die technische Expertise und die Finanzierungsmechanismen (z. B. Welterbefonds, Soforthilfefonds) bereit. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die IUCN/ICOMOS leisten häufig Beiträge zu Forschung, Konservierungskompetenz und Projektmanagement vor Ort. Im Idealfall kooperieren alle drei: Regierungen setzen Pläne um, die UNESCO berät und vermittelt Hilfen, und NGOs mobilisieren Wissenschaft und die Beteiligung der Bevölkerung.
Wie schädigen Konflikte (Kriege) Kulturerbestätten, und was geschieht nach einem Konflikt? Bewaffnete Konflikte können unmittelbare Zerstörung (Beschuss von Gebäuden, Brandstiftung) und indirekte Schäden (Plünderung von Kulturgütern, Unterbrechung der Instandhaltung) verursachen. Nach dem Abklingen der Konflikte kann die UNESCO Missionen entsenden, um die Schäden zu begutachten (wie in Syrien) und den Wiederaufbau zu planen. Die Stätte kann während und nach Kampfhandlungen, wie in Syrien und der Ukraine, auf der Liste des gefährdeten Welterbes stehen, um Mittel für Stabilisierungsmaßnahmen zu erhalten. Der Wiederaufbau erfolgt – sofern die Sicherheitslage dies zulässt – mit internationaler Hilfe. (Ein aktuelles Beispiel sind die Pläne der UNESCO zum Wiederaufbau der durch den Krieg beschädigten Nationalbibliothek der Ukraine in Kiew.)
Wie bedroht der Klimawandel Welterbestätten? Durch den Anstieg des Meeresspiegels (Überflutung von Küstenruinen), heftigere Stürme (Hurrikane, die Dächer alter Kirchen abdecken), Temperaturveränderungen (Korallenbleiche an Riffen), veränderte Niederschlagsmuster (Dürren in Wäldern) und vieles mehr. Die UNESCO-Berichte von 2022 betonten die Auswirkungen des Klimawandels. „beeinträchtigen bereits 34 % aller Standorte negativ“Prognosen zeigen ein zunehmendes Risiko für Atolle und Gletscher. Orte wie Venedig sind vom steigenden Meeresspiegel bedroht, die Galapagosinseln von wärmeren Gewässern. UNESCO-Komitees fordern daher vermehrt Klimaanpassungspläne für gefährdete Gebiete.
Wie wirkt sich Übertourismus auf Welterbestätten aus? Zu viele Besucher können fragile Bauwerke beschädigen, die Umweltverschmutzung erhöhen und die lokale Wirtschaft beeinträchtigen. Die Folge können schmale Wege oder Beschränkungen sein (wie beispielsweise zeitgebundene Tickets in Chichén Itzá, Mexiko). Die UNESCO überwacht den Tourismus zwar nicht direkt, verpflichtet die Länder aber, die Auswirkungen von Besuchern auf das Kulturerbe zu steuern. Reisende tragen eine ethische Verantwortung: Wir sollten die Fallen des Massentourismus meiden und die Regeln beachten (z. B. das Betreten fragiler Ruinen unterlassen). Verantwortungsbewusster Tourismus kann zudem Einnahmen für die Instandhaltung generieren, muss aber sorgfältig geplant und umgesetzt werden.
Inwiefern bedrohen Stadtentwicklung und Immobilienmarkt Standorte? Immobilienbooms können in Pufferzonen um Kulturerbestätten vordringen. Hochhausprojekte (wie in Wien und Kyoto) können historische Ausblicke beeinträchtigen. Selbst in Naturschutzgebieten können nahegelegene Bauvorhaben Wasserläufe oder Wildtiere verdrängen. Die UNESCO prüft Großprojekte in der Nähe von Kulturerbestätten: Staaten sind verpflichtet, dem Komitee alle Bauvorhaben zu melden, die den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) beeinträchtigen könnten. Auch lokales Engagement ist wichtig: In mehreren Ländern haben Gemeinden erfolgreich gerichtlich gegen schädliche Bauvorhaben in Schutzgebieten vorgegangen.
Kann eine Stätte ihren Welterbestatus vollständig verlieren? Ja. Wenn der einzigartige universelle Wert (OUV) eines Ortes unwiederbringlich verloren geht, kann das Komitee ihn sowohl von der Liste gefährdeter Stätten als auch von der Welterbeliste streichen. Dies geschah 2009 im Elbtal bei Dresden (Deutschland) nach dem Bau zahlreicher Staudämme und 2007 im Arabischen Oryx-Schutzgebiet im Oman. Die Streichung von der Welterbeliste ist selten und gilt als letztes Mittel. Normalerweise dient die Liste gefährdeter Stätten als Frühwarnsystem, um einen dauerhaften Verlust zu verhindern.
Wie können Reisende gefährdete Welterbestätten ethisch vertretbar besuchen (was man tun und lassen sollte)? Machen Sie Ihre Hausaufgaben – informieren Sie sich über die Regeln und Denkmalschutzbestimmungen vor Ort. Engagieren Sie lokale Führer und beachten Sie alle Hinweisschilder (z. B. Klettern und Berühren von Bauwerken verboten). Bleiben Sie auf den markierten Wegen, um die Vegetation und Artefakte nicht zu beschädigen. Vermeiden Sie Abfall (nehmen Sie Ihren Müll wieder mit) und unterstützen Sie die lokale Wirtschaft (essen Sie regionale Produkte, nutzen Sie lokale Handwerksbetriebe) anstatt importierter Reiseketten. Kaufen Sie keine geplünderten Artefakte oder Elfenbein. In Konfliktgebieten befolgen Sie die offiziellen Empfehlungen – ein Besuch ohne Genehmigung ist oft illegal oder lebensgefährlich. Teilen Sie in den sozialen Medien Informationen statt Selfies; machen Sie auf den Denkmalschutz aufmerksam. Behandeln Sie UNESCO-Welterbestätten im Grunde wie Ihr eigenes Erbe: mit großem Respekt und schonen Sie Ihre Spuren.
Wie können Menschen spenden oder Naturschutzprojekte unterstützen? Die Website des UNESCO-Welterbes bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung, darunter Spenden an den Welterbefonds oder das Unterzeichnen von Petitionen für Soforthilfe. Viele Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kulturerbes nehmen steuerlich absetzbare Spenden für standortspezifische Projekte entgegen. Die Kampagne „Save Virunga“ sammelt beispielsweise Geld für Parkwächter, während der World Monuments Fund Restaurierungsarbeiten an verschiedenen Welterbestätten unterstützt. Die UNESCO stellt Kontaktinformationen für die UNESCO-Kommissionen der einzelnen Vertragsstaaten und die zuständigen Behörden bereit – eine direkte Kontaktaufnahme, um nach Unterstützungsmöglichkeiten zu fragen, ist oft zielführend. Wir empfehlen, an etablierte Naturschutzorganisationen (IUCN, Global Heritage Fund, lokale Stiftungen) zu spenden, anstatt an unüberprüfte Spendenaufrufe zweifelhafter Herkunft wie „Rettet (X)“.
Welche Restaurierungsmethoden werden angewendet, um beschädigtes Kulturerbe zu retten? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gängige Methoden sind: Stabilisierung (z. B. Abstützen einer bröckelnden Mauer), Wiederaufbau (Wiederaufbau eines zerstörten Bogens unter Verwendung der Originalmaterialien, jedoch nur, wenn die Dokumentation dies zulässt), und digitale Archivierung (3D-Scanning, damit ein exaktes Modell erhalten bleibt, selbst wenn das Original nicht mehr existiert). Restaurierungsteams führen außerdem folgende Maßnahmen durch: UmweltsanierungFür Naturgebiete kann dies die Wiederansiedlung einheimischer Arten oder die Beseitigung von Schadstoffen bedeuten; für städtische Gebiete die Installation von Entwässerungsanlagen oder die Bekämpfung invasiver Pflanzen. In extremen Fällen werden Fragmente des Kulturerbes in Museen gebracht (z. B. werden empfindliche Fresken abgenommen und eingelagert), um einen vollständigen Verlust zu verhindern. Die Denkmalpflege beruht oft auf einer Kombination aus modernster Technik und traditioneller Handwerkskunst (wie dem Wiederaufbau eines mittelalterlichen Holzdachs mit traditionellen Tischlertechniken).
Welcher rechtliche Schutz besteht für Welterbestätten? Das Welterbeübereinkommen selbst ist nicht rechtsverbindlich, wurde aber von den meisten Staaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. So erlassen Staaten beispielsweise häufig Denkmalschutzgesetze, die es verbieten, eine Welterbestätte ohne Genehmigung zu verändern. International kann die Ausweisung als Welterbestätte diplomatischen Druck ausüben: Die dem Übereinkommen beigetretenen Staaten sind verpflichtet, über den Erhalt der Stätten zu berichten. Darüber hinaus sind einige Welterbestätten durch weitere Abkommen geschützt (z. B. das Übereinkommen über Feuchtgebiete, CITES für Wildtiere). In umstrittenen Gebieten (z. B. den Kulturstätten der Krim, den Mosaiken des Gazastreifens) strebt die UNESCO Neutralität an und setzt sich weiterhin für den Schutz des kulturellen Erbes ein. an sichtrotz politischer Streitigkeiten.
Wie überwacht die UNESCO die Stätten? Durch den Prozess der Erfassung des Erhaltungszustands (State of Conservation, SOC) und reaktives Monitoring werden die Vertragsstaaten alle paar Jahre aufgefordert, SOC-Berichte zu bestimmten Stätten einzureichen. Bei Bedarf können Beratungsmissionen entsandt werden. Die UNESCO veröffentlicht alle SOC-Berichte auf ihrer Website. Berichte können von den Vertragsstaaten selbst, von UNESCO-Feldstellen oder von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) initiiert werden, die die UNESCO auf ein Problem aufmerksam machen. Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes werden in jeder Sitzung des UNESCO-Komitees überprüft. Darüber hinaus veröffentlicht die UNESCO jährliche Zusammenfassungen des gefährdeten Welterbes nach Kategorien (z. B. Konflikte, Klima).
Was sind die am stärksten gefährdeten Natur- bzw. Kulturstätten (Beispiele)? Natürlich: Virunga (DR Kongo) – der älteste Nationalpark der Welt, bedroht durch bewaffnete Gruppen und Ölförderung; Everglades (USA) – ausgedehnte Feuchtgebiete, die sich von der Trockenlegung erholen; Tropisches Regenwalderbe Sumatras (Indonesien) – wegen Holzeinschlag und Bränden gelistet. Kulturell: Altstadt von Jerusalem (Staat Palästina) – Risiken durch unregulierte Bebauung; Historisches Zentrum von Wien – Risiko durch moderne Wolkenkratzer; Bamiyan-Tal (Afghanistan) – Stätte zerstörter Buddha-Statuen, die nun durch Instabilität gefährdet sind; Chan Chan (Peru) – fragile Lehmziegelstadt, die von Erdbeben und Erosion bedroht ist.
Wie zuverlässig sind Listen/Reiseführer von Drittanbietern im Vergleich zur UNESCO-Liste? Reiseartikel von Drittanbietern (wie AFAR oder Atlas & Boots) sind meist gut gemeint, können aber veraltet oder selektiv sein. Beispielsweise werden Venedig oder das Great Barrier Reef in manchen Listen fälschlicherweise aufgeführt. Sie sind zwar nützlich, um das Bewusstsein zu schärfen, sollten aber nicht als endgültig angesehen werden. Die offizielle Liste der UNESCO ist die einzig maßgebliche Quelle. Die Wikipedia-Liste dient oft als schnelle Referenz (sie zitiert die UNESCO und Nachrichten), hinkt aber möglicherweise offiziellen Änderungen hinterher. Überprüfen Sie daher jede Liste immer auf der Website der UNESCO.
Wie bedrohen Bergbau, Staudämme und Rohstoffgewinnungsindustrien Standorte? Sie können Lebensräume zerstören oder Landschaften vereinnahmen. Roșia Montană haben wir bereits gesehen. Auch die Kintampo-Wasserfallregion in Ghana war einst durch ein Staudammprojekt bedroht (das aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Kulturerbes schließlich verschoben wurde). In Zentralasien haben Pläne zur Flussumleitung alte Oasen und Siedlungen entlang der Seidenstraße gefährdet. Die UNESCO verlangt in der Regel Umweltverträglichkeitsprüfungen für jedes derartige Projekt in der Nähe von Welterbestätten. Stellt eine Prüfung Schäden fest, kann das Welterbekomitee die Stätte als gefährdet einstufen und warnen.
Welche wirtschaftlichen Folgen hat die Aufnahme in die Gefahrenliste? Die Situation ist gemischt. Negative Medienberichte über den Status „gefährdet“ können den Tourismus zumindest vorübergehend hemmen – beispielsweise meiden Besucher kriegszerstörte Stätten. Regierungen befürchten mitunter wirtschaftliche Folgen einer Aufnahme in die Liste. Andererseits kann die Aufnahme zusätzliche Mittel für das Tourismusmanagement freisetzen. Für von der lokalen Bevölkerung geführte Stätten können Hilfsgelder und Zuschüsse fließen, die sonst nicht verfügbar wären. Insgesamt betont die UNESCO, dass der Status zwar mit einem Stigma behaftet sein kann, aber keine Verurteilung, sondern eine Chance zur Unterstützung darstellt. In vielen Fällen nimmt der umweltfreundliche Tourismus sogar zu, nachdem Wiederaufbauprojekte die Stätte verbessert haben.
Was sind Erfolgsgeschichten – also Standorte, die sich erholt haben? Neben den bereits erwähnten (Galápagos, Everglades, Atsinanana, Rio Plátano) zählen zu den weiteren Erfolgen: Platano-Fluss (Honduras, 2007 von der Liste gestrichen) und Okapi-Wildtierreservat (DR Kongo, wo die Guerillaaktivitäten nachließen und die Stadt um 2023 von der Liste gestrichen wurde). Die spanische Stadt Cádiz Das historische Viertel wurde 2019 von der Liste der gefährdeten Gebiete gestrichen, nachdem alte Häuser saniert worden waren. Lehren aus Erfolgsgeschichten: eine starke lokale Verwaltung (z. B. neue Denkmalschutzgesetze), hohe Investitionen in den Denkmalschutz und internationale Überwachung, um die Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Wie können lokale Gemeinschaften gestärkt werden? Oftmals ist der effektivste Naturschutz die Einbindung der lokalen Bevölkerung. Die UNESCO legt zunehmend Wert auf die Eigenverantwortung der lokalen Gemeinschaften. So wurden beispielsweise im Rahmen von UNESCO-finanzierten Projekten in Tansania Massai-Scouts ausgebildet, um Oldonyo Lesatima (eine heilige Landschaft) vor der Ausbreitung von Buschwerk zu schützen. In Peru betreiben indigene Schamanen den Tourismus an der Stätte Chavín de Huántar und tragen so maßgeblich zu deren Erhalt bei. Fallstudien zeigen, dass Anwohner, die vom kulturellen Erbe profitieren (etwa durch Arbeitsplätze oder Fördergelder), dieses auch verteidigen. Die UNESCO bietet Programme an, um Schulen in die Kulturerbebildung einzubinden und so den Stolz der Gemeinschaft auf die Kultur zu stärken.
Welche Daten und Visualisierungen zeigen die Konzentration gefährdeter Gebiete am besten? Die obige Karte ist ein Beispiel. Die UNESCO bietet auf ihrer Website auch interaktive Diagramme an (z. B. aufgeschlüsselt nach Bedrohungsart und Jahr der Aufnahme in die Liste). Forschende haben Dashboards (mithilfe der UNESCO-API) erstellt, die zeitliche Trends oder Vulnerabilitätsindizes darstellen. Im Allgemeinen ist eine Kombination aus Karten (nach Ländern) und Balkendiagrammen (nach Bedrohungskategorien) am aufschlussreichsten. Wir haben die globale Analyse der UNESCO und die Statistik zum Wasserrisiko von 73 % als Beispiele angeführt.
Wie definiert die UNESCO „Herausragender universeller Wert“ (OUV)? Außergewöhnlicher universeller Wert (OUV) ist das Kernkonzept der UNESCO: Er bedeutet, dass eine Stätte von so außergewöhnlicher Bedeutung ist, dass sie nationale Grenzen überschreitet und für gegenwärtige und zukünftige Generationen von gemeinsamer Wichtigkeit ist. Die Richtlinien des Übereinkommens von 1972 nennen zehn Kriterien für OUV (kulturell i–vi, natürlich vii–x). Eine Stätte wird zum Welterbe erklärt, wenn sie mindestens eines dieser Kriterien erfüllt. Wichtig ist, dass eine Stätte „die Bedingungen der Integrität und/oder Authentizität erfüllen und über ein angemessenes Schutz- und Managementsystem verfügen muss“, um OUV zu besitzen. (Wenn also Bedrohungen die Integrität beeinträchtigen, ist auch der OUV selbst gefährdet.)
Wie können Journalisten UNESCO-Daten anfordern oder Bedrohungen melden? Alle Welterbedaten (Einträge, Komiteebeschlüsse, SOC-Berichte) sind auf whc.unesco.org öffentlich zugänglich. Journalisten können SOC-Berichte (PDFs) und frühere Komiteebeschlüsse herunterladen. Um neue Bedrohungen zu melden, stellt die UNESCO auf der jeweiligen Seite oder im SOC-Formular eine E-Mail-Adresse bereit. Journalisten berufen sich in der Regel auf die UNESCO-Liste der gefährdeten Welterbestätten. (Beispielsweise zitierte Reuters in seinem Bericht über den Ohridsee den UNESCO-Bericht von 2024.) Anfragen zu unveröffentlichten Daten richten Sie bitte an die Pressestelle des UNESCO-Welterbezentrums oder an das Sekretariat in Paris mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Was ist die Geschichte der Gefahrenliste? Die Liste wurde 1978 (neun Jahre nach dem Übereinkommen) erstellt, und die Kasbah von Algier war der erste eingetragene Ort. Anfangs enthielt sie nur wenige Einträge (z. B. Vulkanschäden, Kriegsschäden), wurde aber im Laufe der Zeit erweitert und wegen ihrer politischen Ausrichtung kritisiert. Die Initiative „Neue Visionen“ auf der 40. Sitzung des Welterbekomitees im Jahr 2016 überprüfte die Liste mit neuen Augen, was zur heutigen Betonung positiver Ergebnisse führte. Im Laufe der Jahrzehnte standen insgesamt etwa 55 Stätten auf der Liste (wobei einige wie die Galapagosinseln zeitweise aufgenommen und wieder gestrichen wurden). Eine bemerkenswerte Entwicklung ist die zunehmende Berücksichtigung des Klimawandels: Erst in den 2010er Jahren begann das Komitee, den Klimawandel systematisch in die Entscheidungen über den Status als Welterbestätte einzubeziehen.
Wie können Regierungen bessere Nominierungen vorbereiten, um die Gefährdung von Stätten zu vermeiden? Bevor eine Stätte in die Welterbeliste aufgenommen wird, prüfen die UNESCO-Beratungsgremien (IUCN/ICOMOS) den Antrag. Werden in einem Vorschlag bekannte, nicht berücksichtigte Gefahren (wie geplante Autobahnen) aufgezeigt, kann das Komitee die Aufnahme verzögern. Regierungen können dies vermeiden, indem sie im Vorfeld gründliche Folgenabschätzungen durchführen und Managementpläne erstellen. Für bereits eingetragene Stätten ist ein solides Management entscheidend: Pufferzonen, lokale Rechtsschutzmaßnahmen und Kontrollen für nachhaltigen Tourismus. Die UNESCO veröffentlicht Leitlinien zu bewährten Verfahren; viele Länder stellen mittlerweile Welterbekoordinatoren ein, um den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) in die nationale Planung zu integrieren. Kurz gesagt: Vorausschauende Planung kann oft verhindern, dass eine Stätte überhaupt erst in die Gefahrenzone gerät.
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